Rechtliches
Geschäfts-
bedingungen
Zu den Trainingseinheiten in der Woche im Rahmen eines Abonnementvertrages meldet sich der Sportler jeweils im Voraus online im Anmeldesystem (Wodify) spätestens bis 5 Minuten vor dem Trainingsstart an. Stornieren kann er diese jeweils bis zwei Stunden vor der Lektion. Es ist nur eine Trainingseinheit möglich pro Tag. Wenn eine Gruppe schon ausgebucht ist, muss der Sportler auf eine andere Trainingszeit ausweichen. Die Gruppentrainings finden ab 2 Personen statt. Ist nur ein Athlet für die Stunde angemeldet, wird diese spätestens 1,5 Stunden vorher abgesagt.
Alle Trainingseinheiten dauern jeweils ungefähr eine Zeitstunde und werden unter der Anleitung eines Trainers in Gruppen durchgeführt.
Typischer Ablauf einer Trainingseinheit:
- Aufwärmen
- Techniktraining
- WOD (Workout of the Day)
- Dehnen
Für alle Trainingsveranstaltungen gilt, dass der Sportler nicht zu spät (mehr als 5 Minuten nach Beginn des Trainingsprogramms) zum Veranstaltungsort kommen darf. Bei mehrmaligem unentschuldigtem Zuspätkommen darf der Sportler auch von dem Trainingsprogramm ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn ein Sportler sich nicht an die Weisungen des Trainers hält, den Ablauf des Trainingsprogramms nachhaltig stört und/oder sich oder andere gesundheitlich gefährdet.
Der Betrag ist im Voraus fällig. Wird der Betrag monatlich per E-Banking bezahlt, hat dies eine Erhöhung von 10% des Gesamtbetrags zur Folge. Der Sportler trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Sportler alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ein Trainingstermin umfasst ca. 60 Minuten. Der Abonnementvertrag endet mit dem Ablauf des Datums welches auf dem Vertrag steht. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt, ausser der Sportler wünscht dies.
Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine ausserordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.
Eine ausserordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn der Sportler länger als 4 Wochen erkrankt oder einen Unfall hat, schwanger wird oder durch Wohnungswechsel eine weitere Teilnahme nicht zumutbar ist. Die Krankheit ist auf Anfrage anhand eines Attestes nachzuweisen. Eine ausserordentliche Kündigung hat schriftlich mit einer Frist bis zum 15. eines Monats zum Monatsende zu erfolgen. Der Restbetrag des Abonnements wird in Form eines Gutscheins zurückerstattet. Es werden keine Gutscheine über CHF 500.– ausgestellt; ist der Betrag höher, kann eine bilaterale Lösung gefunden werden. Der Gutschein kann verkauft oder verschenkt werden; die Einlösung bedingt danach dieselbe Vertragsform. Der Gutschein muss innerhalb von 6 Monaten nach Erstellung eingelöst werden, ansonsten verfällt er.
Siehe aktuelle Preisliste auf crossfitct.ch/preise.
Schüler, Studenten, Auszubildende und Rentner erhalten 10% Rabatt auf alle zu zahlenden Vergütungen ausser den Personal Trainings. Für Gruppentrainings von Soldaten, Polizisten und Feuerwehrleuten gibt es ebenfalls eine Vergünstigung von 10% bei mindestens einer Gruppe von 4 Mitgliedern. Es besteht auf Anfrage eine Pflicht zur Vorlage eines Ausweises. Auf Gutscheine sind keine Rabattabzüge möglich.
Alle Preise enthalten die gesetzlich gültige Schweizer Mehrwertsteuer von derzeit 8.1%. Diese wird nicht zusätzlich in der Rechnung ausgewiesen.
Barzahlung und Zahlung mit Karte am Veranstaltungsort. Ebenfalls ist eine Überweisung per E-Banking möglich; die Einzahlung muss vor dem Vertragsstart auf dem CFCT PostFinance-Konto eingegangen sein.
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