„CrossFit Connected“ gültig ab 01.04.2022
§ 1 Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Teilnehmer, Veranstaltungsort
1. CrossFit ist ein Konditionstraining (Einzelheiten unter § 3) und wird von Robert Berisha sowie von den von ihm beauftragten Trainern eigenverantwortlich veranstaltet.
2. Dienstleister der hier angebotenen Dienstleistung ist: Connected Training GmbH, CrossFit Connected, im Weiteren CFCT genannt. Teilhaber: Claudia Völlmin und Robert Berisha.
3. Soweit im Trainings-Programm nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort die Trainingshalle des CrossFit Pegasus, betrieben von der Connected Training GmbH, Teilhaber: Claudia Völlmin, Sternenhofstrasse 15A, 4153 Reinach (nachfolgend Veranstaltungsort genannt). Die Trainingseinheiten werden im Untergeschoss des Veranstaltungsortes durchgeführt. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich auf der Webseite: www.crossfitpegasus.ch (nachfolgend: “Webseite“ genannt). Teilweise findet das Trainings-Programm auch im Freien (in der Nähe des Veranstaltungsortes) statt, der dann abweichende Trainingsort wird rechtzeitig auf der Webseite und / oder durch Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben.
§ 2 Geltungsbereich, Abonnementvertrag, Vertragsschluss, Stornierung
1. Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der CFCT und dem Sportler in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Jeder Sportler, der an CrossFit oder anderen Angeboten im CFCT teilnehmen möchte, schließt einen Abonnement-Vertrag ab. Es besteht die Möglichkeit, für das erste Mal eine CrossFit Lektion mitzumachen, diese wird an speziellen „Schnupperkurstagen“ angeboten.
2. Im Rahmen des Abonnement-Vertrages werden die persönlichen Kontaktdaten des Sportlers erfragt, die Anzahl der Trainingshäufigkeit und die Monatsdauer des Abos festgelegt (Einzelheiten unter §3). Der Betrag ist jeweils im Voraus bar oder mit Karte beim Veranstaltungsort zu bezahlen.
3. Mit dem Abschluss eines Abonnement-Vertrages akzeptiert der Sportler diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Webseite zu finden sind. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen auch in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes aus.
4. Die Darstellung des Trainingsprogramms stellt kein Angebot dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Es ist freibleibend und unverbindlich, das Angebot ist insbesondere vom aktuellen Kursangebot und der Teilnehmeranzahl abhängig. Mit Unterschrift unter dem Abonnement-Vertrag meldet sich der Sportler verbindlich an.
5. Eine Stornierung der Anmeldung ist nicht möglich. Falls gebuchte Trainingseinheiten nicht besucht werden, gibt es keine Rückerstattung.
§ 3 Training
1. Trainingseinheiten:
Zu den Trainingseinheiten in der Woche im Rahmen eines Abonnementvertrages meldet sich der Sportler jeweils im Voraus online im Anmeldesystem (Ab 01.09.2015 WODIFY) spätestens bis 5 Minuten vor dem Trainingsstart an. Stornieren kann er diese jeweils bis zwei Stunden vor der Lektion. Es ist nur eine Trainingseinheit möglich pro Tag. Wenn eine Gruppe schon ausgebucht ist, muss der Sportler auf eine andere Trainingszeit ausweichen. Die Gruppentrainings finden ab 2 Personen statt. Ist nur ein Athlet für die Stunde angemeldet, wird diese spätestens 1,5 Stunden vorher abgesagt.
Alle Trainingseinheiten dauern jeweils ungefähr eine Zeitstunde und werden unter der Anleitung eines Trainers in Gruppen durchgeführt.
Typischer Ablauf einer Trainingseinheit:
(1) Aufwärmen
(2) Techniktraining
(3) WoD
(4) Dehnen
2. Allgemeingültiges für alle Trainingseinheiten:
Für alle Trainingsveranstaltungen gilt, dass der Sportler nicht zu spät (mehr als 5 Minuten nach Beginn des Trainingsprogramms) zum Veranstaltungsort kommen darf. Bei mehrmaligem unentschuldigtem zu spät kommen darf der Sportler auch von dem Trainingsprogramm ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn ein Sportler sich nicht an die Weisungen des Trainers des Kurses hält, den Ablauf des Trainingsprogramms nachhaltig stört und / oder sich oder andere gesundheitlich gefährdet.
§ 4 Trainingsangebot, Abonnementverträge, Preise und Zahlungsbedingungen
1. Abonnementverträge:
Der Betrag ist im Voraus fällig. Wird der Betrag monatlich per E-Banking bezahlt, hat dies eine Erhöhung von 10% des Gesamtbetrags zur Folge. Der Sportler trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Sportler alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ein Trainingstermin im Rahmen der Abonnementverträge umfasst ca. 60 Minuten. Der Abonnementvertrag / die Abonnementverträge enden mit dem Ablauf des Datums welches auf dem Vertrag steht. Eine automatische Verlängerung des Abonnementvertrages / der Abonnementverträge findet nicht statt, ausser der Sportler wünscht dies.
Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.
Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn der Sportler länger als 4 Wochen erkrankt, bzw. einen Unfall hat oder schwer erkrankt, schwanger wird oder durch Wohnungswechsel eine weitere Teilnahme nicht zumutbar ist. Die Krankheit ist auf Anfrage anhand eines Attestes nachzuweisen. Eine außerordentliche Kündigung hat unter Darlegung der Gründe schriftlich mit einer Frist bis zum 15. eines Monats zum Monatsende zu erfolgen. Der Restbetrag des Abonnements wird in Form von einem Gutschein zurückerstattet. Es werden keine Gutscheine über CHF 500.- ausgestellt. Ist der Betrag höher, kann eine bilaterale Lösung gefunden werden. Der Gutschein kann vom Klienten verkauft oder verschenkt werden, jedoch bedingt die Einlösung des Gutscheins danach die gleiche Vertragsform. Der Gutschein muss innerhalb von 6 Monaten nach Erstellung eingelöst werden, ansonsten verfällt er.
Zu den Preisen: siehe Preisliste
Soweit ein Sportler krank ist oder schwanger wird, ist ein Aussetzen der wöchentlichen Stunden möglich, bei Krankheit nur auf Vorzeigen eines ärztlichen Attestes. Die Stunden können dann in einem späteren Monat nachgeholt werden. Die Aussetzung ist nicht möglich, wenn ein Sportler Urlaub macht, ausser er geht mehr als 4 Wochen weg, dann kann der Vertrag unterbrochen werden.
3. Schüler, Studenten, Auszubildende und Rentner erhalten 10% Rabatt auf alle zu zahlenden Vergütungen ausser den Personal Trainings. Für Gruppentrainings von Soldaten, Polizisten und Feuerwehrleuten gibt es ebenfalls eine Vergünstigung von 10% bei mind. einer Gruppe von 4 Mitgliedern. Es besteht auf Anfrage eine Pflicht zur Vorlage eines Ausweises bzw. dem Nachweis des Auszubildendenverhältnisses/Arbeitsverhältnisses. Auf Gutscheine sind keine Rabattabzüge möglich, auch wenn dieser nur einen Teil des Abo Betrages deckt.
4. Alle Preise für die Trainingsveranstaltungen enthalten die gesetzlich gültige Schweizer Mehrwertsteuer von derzeit 7,7%. Diese wird nicht zusätzlich in der Rechnung ausgewiesen.
5. CrossFit bietet dem Sportler für die Zahlung folgende bequeme Zahlungsmöglichkeiten an:
Barzahlung und Zahlung mit Karte am Veranstaltungsort.
Ebenfalls ist eine Überweisung per E-Banking möglich, jedoch muss die Einzahlung vor dem Vertragsstart auf dem CFCT Post Finance Konto eingegangen sein.
§ 5 Haftung, Absage/Änderungen von/im Rahmen der Trainingsveranstaltungen
1. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung des CFCT oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Sportlers.
2. CFCT haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für deponierte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Sportlers.
3. CFCT behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden Sportler darüber rechtzeitig per E- Mail/mit einem Aushang am Veranstaltungsort /auf der Webseite benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainers/in möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Reinach (bis zu 4 km Entfernung) und/oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt.
§ 6 Datenschutz
1. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Sportler ist damit einverstanden, dass seine Daten von CFCT im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von CFCT ggf. ein Datenaustausch mit Kreditdienstleistungsunternehmen vorgenommen. Der Sportler ist damit einverstanden, dass ihm die von CFCT zu übermittelten Daten auch per E-Mail übertragen werden.
2. Jeder Sportler hat das Recht, jederzeit über die bei CFCT über ihn gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen und sie gegebenenfalls löschen zu lassen. CFCT steht dem Sportler hierzu unter info@crossfitct.ch zur Verfügung.
§ 7 Sonstiges/ Schlussbestimmungen
1. Der Sportler ist verpflichtet, CFCT von jeder Änderung seiner Anschrift unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Sportler nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift des Sportlers.
2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Sportler nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder der CFCT diese schriftlich bestätigt hat. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
4. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
5. Falls das CrossFit geschlossen bleibt, wird dies frühzeitig am Veranstaltungsort angekündigt.